„Es gibt drei Arten von Werbung. Laute, lautere und unlautere.“
Werner Mitsch (*1936), dt. Aphoristiker

Zu unserem Beratungsspektrum in diesem Bereich gehört die Wahrnehmung der wettbewerblichen Interessen unserer Mandanten am Markt. Wir überprüfen hierbei sowohl Ihre Marketingmaßnahmen und –strategien als auch die Rechtmäßigkeit die Ihrer Konkurrenten, auch unter Einbeziehung etwaiger wettbewerbsrechtlicher Spezialregelungen. Hierbei sind wir insbesondere auf die Beratung und Prüfung von Kampagnen für Agenturen aller Art spezialisiert, was auch Fragestellungen im Bereich Social Media umfasst. Unser Ziel ist es, einerseits die rechtliche Zulässigkeit zu gewährleisten, andererseits die Zielrichtung der Kampagne nicht zu gefährden.

Um sich gegen die verschiedenen Formen des unlauteren Wettbewerbs zu verteidigen, sind wir in der Lage, Ihre Ansprüche gegenüber Dritten bei Bedarf schnell und nachhaltig durchzusetzen.

WETTBEWERBSRECHT